Garantieerklärung
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate.
Sie haben als Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgen soll. Bedenken Sie hierbei aber, dass wir berechtigt sind, die Art der gewählten Nachlieferung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Sie bleibt.
Sollten unsere Nachbesserungsversuche jedoch fehlgeschlagen, oder eine Nachlieferung nicht oder nur innerhalb einer unangemessenen langen Zeit möglich sein, können Sie entweder eine Herabsetzung des Kaufpreises (sogenannte Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (sogenannter Rücktritt).
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass wir bei Mängeln, die geringfügig im Sinne des Gesetzes sind, kein Rücktrittsrecht ermöglichen.